Allgemeine Vermietungsbedingungen
I. Das Fahrrad und seine Benutzung
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt
Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf zu keinem anderen
als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
werden.
II. Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln
zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. - Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades
dem Vermieter mitzuteilen.III. Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf
unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere
Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu
verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein
Ersatzrad zu stellen.IV. Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in
einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Den Diebstahl eines
Fahrrades während der Nutzungsdauer hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter sowie der
zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen dem Vermieter
mitzuteilen.
Diebstahl- und Schadenversicherung
Das Mietrad ist gegen Diebstahl versichert, vorausgesetzt, dass es abgeschlossen und der Akku
entfernt wurde. Die Versicherung haftet nicht für Personenschäden und Schäden an anderen
Fahrzeugen und Gegenständen.
V. Haftung
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
- Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrads, im Falle eines Diebstahls
während der Mietzeit und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter hat die
Schadensnebenkosten zu ersetzen. - Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht
frei.VI. Rückgabe des Fahrrades
- Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten
Standort zurückzugeben oder bei Abholung an einem vereinbarten Ort abzustellen. Die Rückgabe
außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. - Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
- Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden
angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus
gehenden Schaden zu ersetzen. - Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades
gegebenenfalls aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu
beanstanden.VII. Anfallende Storno-Gebühren bei Onlinebuchung
- Bei der Stornierung einer Onlinebuchung (2-14Tage vor Mietbeginn) werden Ihnen 30% des
Mietpreises nicht erstattet. - Bei der kurzfristigen Stornierung (48 Stunden vor Mietbeginn) einer Onlinebuchung können die
Kosten nicht erstattet werden.
VIII. Abschließendes
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.